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Informationen zum Therapieablauf

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie der Zugang zu einer Psychotherapie geregelt ist, welche Dauer eine Psychotherapie hat und was Sie tun können, wenn Sie schnell Hilfe in Form einer Krisenintervention benötigen.

Der erste Schritt: Die psychotherapeutische Sprechstunde

Im April 2017 hat der Gesetzgeber den Zugang zu einer Psychotherapie erleichtert und flexibler gestaltet. Neu eingeführt wurde die psychotherapeutische Sprechstunde. Sie kann unkompliziert nach vorheriger Terminvereinbarung in Anspruch genommen werden und bei Erwachsenen bis zu sechs Gespräche zu je 25 Minuten Dauer umfassen.

In der psychotherapeutischen Sprechstunde klären wir ab, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt und welche fachspezifische Hilfe oder Empfehlung Ihnen am besten weiterhelfen kann. Bei vielen Patient*innen ist die psychotherapeutische Sprechstunde auch als Erstgespräch, Kennenlerngespräch oder Probesitzung bekannt.

Die psychotherapeutische Sprechstunde muss nach dem Willen des Gesetzgebers verpflichtend in Anspruch genommen werden, bevor eine weitere Behandlung beginnen darf.

Wie geht es nach der psychotherapeutischen Sprechstunde weiter?

Je nach Dringlichkeit und Art der Hilfe, die Sie benötigen, können sich weitere Therapieformen anschließen:

  • Psychotherapeutische Akutbehandlung (Krisenintervention)
  • Probatorische Sitzungen
  • Kurzzeittherapie
  • Langzeittherapie

Zu jedem möglichen weiteren Schritt finden Sie nachfolgend mehr Informationen.

Psychotherapeutische Akutbehandlung (Krisenintervention)

Wenn sich in der Sprechstunde ein dringender Behandlungsbedarf herausstellt, können Sie bis zu 24 Sitzungen von je 25 Minuten Dauer als Akutbehandlung bzw. Krisenintervention in Anspruch nehmen. Die Sitzungen können auch dazu dienen, Sie soweit zu stabilisieren, dass Sie von einer weiteren psychotherapeutischen Behandlung gut profitieren können.

Probatorische Sitzungen

Vor der Aufnahme einer Kurz- oder Langzeittherapie können bis zu vier probatorische Sitzungen in Anspruch genommen werden, in denen wir uns näher kennenlernen. Zwei dieser Sitzungen sind verpflichtend. In dieser Phase geht es darum, das Gesamtbild aller Beschwerden zu erfassen und diesem Bild eine Diagnose zuzuordnen - von Fall zu Fall setze ich dabei auch psychologische Testverfahren ein.

Während der probatorischen Sitzungen können Sie jederzeit entscheiden, ob Sie die therapeutische Behandlung durchführen möchten.

Kurzzeittherapie

Patient*innen, bei denen keine Akuttherapie erforderlich ist, können sich je nach Bedarf für eine Kurz- oder Langzeittherapie entscheiden. Bei einer Kurzzeittherapie genehmigt die Krankenkasse maximal 2 x 12 Sitzungen. Hierfür ist ein Antrag bei der Krankenkasse erforderlich, aber kein Gutachten. Bei der Beantragung unterstützen wir Sie.

Wenn darüber hinaus noch Bedarf besteht, kann die Therapie mit der Beantragung in eine Langzeittherapie umgewandelt werden. Für diesen Schritt ist ein Gutachten erforderlich.

Langzeittherapie

Eine längere Therapie beinhaltet bis zu 60 Sitzungen und kann über zwei Jahre gehen. In der Langzeittherapie kann eine intensive, tiefgehende Arbeit an Konflikten stattfinden, die das Leben erheblich beeinträchtigen.

Dauer und Termine

In der Regel finden die Therapiesitzungen im ein- oder zweiwöchigen Rhythmus statt; gegen Ende einer Therapie ggf. auch seltener. Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten. Jeder Termin ist verbindlich. Falls Sie verhindert sind, sagen Sie bitte frühzeitig ab, da sonst ein Ausfallhonorar fällig wird.

Fragen & Antworten

  • Was ist eine Akuttherapie (Krisenintervention)?

    Die Akuttherapie ist eine neue Möglichkeit zur schnellen Behandlung bei akuten Krisen. Sie können bis zu 24 Sitzungen à 25 Minuten in Anspruch nehmen. Wenn Sie denken, Sie benötigen eine Akuttherapie, vereinbaren Sie bitte möglichst kurzfristig einen Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde mit uns.

  • Wie lange dauert Psychotherapie?

    Die Krankenkassen begrenzen die Stundenzahl für Psychotherapie.

    Eine Akuttherapie dient der Krisenintervention und dauert bis zu 24 x 25 Minuten (alternativ 12 x 50 Minuten).

    Eine Kurzeittherapie (KZT) beinhaltet maximal 2 x 12 Sitzungen plus maximal 4 Probesitzungen und kann bis zu 12 Monate dauern. Im Falle, dass der Prozess nicht abgeschlossen ist, kann eine Umwandlung ein eine Langzeittherapie beantragt werden.

    Eine Langzeittherapie (LZT) beinhaltet 60 Sitzungen über 2 Jahre. Bei strukturellen Störungen, die sich in praktisch alle Lebensbereiche des Patienten hinein erstrecken (z.B. Borderline- oder, narzisstische Persönlichkeitsstörung, Essstörungen), ist diese Therapiedauer angezeigt.

  • Wann ist eine ambulante Psychotherapie ungeeignet?

    Eine ambulante Psychotherapie setzt eine gewisse körperliche und psychische Stabilität des Patienten voraus.

    In manchen Fällen ist zunächst eine andere Behandlungsform sinnvoll bzw. erforderlich, bevor die ambulante Psychotherapie ihre Wirkung entfalten kann. So wird etwa eine ambulante Suchttherapie für alkoholabhängige Patienten nur im "trockenen" Zustand durchgeführt. Zuvor muss eine stationäre Entgiftung und Entwöhnung erfolgt sein. Auch Patienten in suizidalen Krisen werden zunächst während eines Klinikaufenthaltes stabilisiert, bevor sie eine ambulante Psychotherapie beginnen.

  • Wann ist eine stationäre Therapie ratsam?

    Manchmal reicht eine ambulante Psychotherapie für die Genesung nicht mehr aus. Eine stationäre Behandlung ist angezeigt, wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung zu befürchten ist oder wenn die Schwere der Erkrankung eine intensive ärztliche Betreuung erfordert. Die folgende Liste fasst die Indikationen für eine stationäre Behandlung zusammen:

    • Beim Vorliegen einer schweren psychischen Störung 
    • Wenn die Behandlung multimodale Behandlungsansätze erfordert 
    • Wenn die ambulante Therapie unzureichend ist: mangelnder Besserung bzw. Verschlimmerungstendenzen
    • Wenn körperliche Begleiterkrankungen vorliegen, die tägliche ärztliche Kontrollen erforderlich machen (komplexes Krankheitsbild)
    • Bei außergewöhnliche bedrückenden Umständen in der Familie oder im Beruf - der Patient muss raus aus dem Konfliktfeld
    • Bei geringer Motivation / geringem Krankheitsverständnis 
    • Bei Selbst- oder Fremdgefährdung
  • Psychotherapie beantragen: Wo finde ich weitere Informationen?

    Auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung finden Sie ausführliche Informationen zum Versorgungsangebot und den Antragsverfahren für eine ambulante Psychotherapie: kbv.de

  • Wie erkenne ich, ob dies der richtige Therapeut für mich ist?

    Es zählen die Methode bzw. fachliche Qualifikation und die Person des Therapeuten. Fragen Sie sich selbst, ob Sie mit Ihrem Behandler offen und vertrauensvoll reden können. Die Therapie kann nur wirken, wenn die Beziehung von Vertrauen und Respekt geprägt ist.

  • Kann ich den Therapeuten noch wechseln, wenn die Probesitzungen vorüber sind?

    Die bereits bewilligten Stunden sind zunächst personenbezogen und nicht auf einen anderen Psychotherapeuten übertragbar.

    Wenn also beispielsweise 25 Sitzungen genehmigt wurden und Sie nach der 15. Sitzung den Psychotherapeuten wechseln möchten, können Sie die verbleibenden 10 Stunden nicht automatisch bei einem anderen Psychotherapeuten in Anspruch nehmen.

    Der neue Therapeut muss einen neuen Antrag auf Kostenübernahme stellen, dem aber häufig von der Krankenkasse zugestimmt wird.

  • Ich habe keine Zeit für Therapie. Kann ich nicht einfach Medikamente nehmen?

    Manche Patienten sind von dem Gedanken an eine Psychotherapie nicht gerade begeistert. Sie wollen nicht lange reden, sondern möglichst schnell gesund werden.

    Wenn Medikamente jedoch nicht wirken, ist es naheliegend, dass sich das Denken, die mentalen Einstellungen und die erlernten Methoden der Konfliktbewältigung ändern müssen. Das können Medikamente alleine nicht leisten.

    Die Chance, ihnen mit einer Kombinationstherapie helfen zu können, ist deutlich größer, als mit einer Therapiemethode allein.  

Praxis Dr. Martinez - Detail